(1) Der Verband führt den Namen Deutscher Tipper Bund (DTB).
(2) Der Sitz des Verbandes ist die Verbandszentrale. Verbandszentrale ist
immer der aktuelle Wohnsitz der/des Spielausschussvorsitzenden (SAV).
Nebenstelle ist der aktuelle Wohnsitz der/des DTB-Präsidenten/in.
§ 2 Zweck des Verbandes
(1) Der Verband verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(2) Zweck des Verbandes ist das Austragen einer
Meisterschaft mittels Tippen von Spielen hauptsächlich
der 1. Fußball- Bundesliga. Dieser Zweck wird erfüllt durch das regelmäßige Tippen
des durch den SAV erstellten Spielplanes durch die Mitglieder.
(3) Mittel des
Verbandes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Inhaber von Verbandsämtern
sind ehrenamtlich tätig.
(1) Der Verband besteht
aus den lizenzierten Tippern der jeweiligen Ligen. Über die Aufnahme neuer
Mitglieder entscheidet die Jahreshauptversammlung.
(2) Mitglieder werden vom DTB-Vorstand durch öffentliche Vergabe einer Tipp-Lizenz
bestätigt. Hierzu ist die fristgerechte Entrichtung des Beitrags erforderlich.
(3) Mitglieder müssen in der Regel das 15.
Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet die
Jahreshauptversammlung.
(4) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, denen
die Lizenz erteilt wurde.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen
Austritt, durch Tod oder durch Ausschluss.
(2) Wird ein Mitglied vom Verband ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung
des Verbandsbeitrages oder geleisteter Spenden.
§ 5 Pflichten
der Mitglieder
Das Mitglied
ist verpflichtet, den von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Beitrag
fristgerecht zu entrichten.
Organe des
Verbandes sind die Jahreshauptversammlung und der Vorstand.
§ 7 Die
Jahreshauptversammlung
(1) Die Jahreshauptversammlung wird einmal im
Laufe des Jahres durch SAV und Präsident/in einberufen.
(2) Die Jahreshauptversammlung wird durch den
SAV und der/den Präsidenten/in geleitet.
(3) Die Jahreshauptversammlung ist
beschlussfähig, wenn SAV oder Präsident/in und mindestens ein weiteres Mitglied
anwesend sind. Aufgrund von besonderen Situationen (z.B. Corona-Pandemie 2020)
ist es statthaft, wenn SAV, Präsident/in und/oder Mitglieder digital mittels
Videokonferenz zugeschaltet werden. Bei Abstimmungen werden digital
zugeschaltete Mitglieder einzeln befragt und zu den Stimmen der Anwesenden
Personen hinzugezählt.
(4) Die Jahreshauptversammlung hat folgende
Aufgaben:
a)
Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung
b) Entgegennahme
des Jahreskassenberichtes durch den Kassenwart sowie dessen Entlastung
c) Wahl des Vorstandes
d) Aufnahme neuer Mitglieder
e) Planung außertippsportlicher
Aktivitäten sowie deren Zahlung aus der Verbandskasse f)
Ehrung der Titelträger
g) Spaß und Geselligkeit
Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge
einzubringen.
§ 8 Der
Vorstand
Der Vorstand
besteht aus der/dem Präsidenten/in, der/dem SAV, der/dem Kassenwart/in und der/dem
Kassenprüfer/in.
§ 9 Präsident/in
(1) Die/der Präsident/in repräsentiert den Verband in allen Angelegenheiten.
(2) Die/der Präsident/in wird von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf
der JHV in unmittelbarer und öffentlicher Wahl gewählt. Auf Antrag eines
einzelnen Mitgliedes wird geheime Wahl durchgeführt.
(3) Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Sie endet durch Ablauf der regulären
Amtszeit, Tod, Rücktritt oder konstruktives Misstrauensvotum
durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der JHV oder einer nach den Regeln
der JHV einzuberufenden Sondersitzung.
(4) Die Kandidaten für das Präsidentenamt
rekrutieren sich aus dem aktiven Mitgliederstamm der neuen bzw. aktuellen
Saison, vom Zeitpunkt der JHV ausgehend und werden von den Mitgliedern
vorgeschlagen.
(5) Die/der Gewählte muss bei der JHV anwesend
sein oder im Vorfeld schriftlich ihr/sein Einverständnis abgegeben haben. Die
Wahl ist auf der JHV öffentlich annehmen.
(6) Aufgaben der/des Präsidenten/in:
a) Sicherstellung
des reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes
b) Abmahnung von Mitgliedern wegen
destruktiver Kritik und unsportlichem Verhalten (ohne direkte Konsequenzen für
den Ermahnten)
c) Kontrolle der/des SAV in deren/dessen
Amtsgeschäften
d) Lizenzvergabe oder –entzug
e) Einberufung und Organisation von JHV und/oder
eventuellen Sondersitzungen
f)
Ausübung eines Vetorechts zu Beschlüssen von anderen
Amtsinhabern bis zur Einberufung einer Sondersitzung
g) Ehrung der Titelträger im Namen der JHV
gemeinsam mit der/dem SAV
h) Organisation von aussertippsportlichen
Veranstaltungen
§ 10 Spielausschussvorsitzende/r (SAV)
(1) Die/der SAV ist alleinverantwortlich für den Spielbetrieb der Tipliga.
(2) Klaus Keller ist nach Beschluss der JHV auf
Lebenszeit gewählt.
(3) Die Amtszeit endet durch Tod, Rücktritt
oder konstruktives Misstrauensvotum durch 2/3-Mehrheit der anwesenden
Mitglieder der JHV oder einer nach den Regeln der JHV einzuberufenden
Sondersitzung.
(4) Im
Falle des Absatzes 3 wird die Wahl analog zu § 8 (3) durchgeführt.
(5) Aufgaben der/des SAV:
a) ordnungsgemäße Organisation des Spielbetriebs, dazu gehören: Annahme
der Tipps, Erstellung des Spielplanes zu Saisonbeginn, Erstellung der
wöchentlichen Ergebnisliste und Tabelle, Pokalauslosungen
b) Funktion des Pressesprechers
des Verbandes
c) Kontrolle der Amtsgeschäfte
der/des Präsidenten/in
d) Kontrolle der Amtsgeschäfte
der/des Kassenwartes/in
e) Ehrung der Titelträger im Ramen der JHV gemeinsam mit der/dem Präsidenten/in
§ 11 Kassenwart/in (KW)
(1)
Die Finanzen des Verbandes werden vom der/dem
KW verwaltet.
(2) Die/der KW
wird von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der JHV in unmittelbarer
und öffentlicher Wahl gewählt. Auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes wird
geheime Wahl durchgeführt.
(3) Die Kandidaten/innen für das
Amt der/des KW rekrutieren sich aus dem aktiven Mitgliederstamm der neuen bzw.
aktuellen Saison, vom Zeitpunkt der JHV ausgehend. Die/der Gewählte muss auf
der JHV anwesend sein, oder zuvor ihr/sein schriftliches Einverständnis
abgegeben haben. Die Wahl ist auf der JHV öffentlich anzunehmen.
(4) Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Sie endet durch Ablauf der regulären
Amtszeit, Tod, Rücktritt oder konstruktives Misstrauensvotum
durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der JHV oder einer nach den Regeln
der JHV einzuberufenden Sondersitzung.
(5) Aufgaben der/des KW:
a) Einnahme der Verbandsbeiträge sowie von Spenden
b) auf Anfrage eines
Mitgliedes des Vorstandes den aktuellen Kassenstand mitzuteilen und
nichterbrachte Zahlungen einzelner Mitglieder zu melden
c) Führung des Kassenbuchs
d) Vorstellung des
Jahreskassenberichts auf der JHV
e) Nachweisführung
gegenüber der/dem Kassenprüfer/in auf Anfragef) Auszahlung von Beträgen an die/den Präsidenten/in oder die/den SAV für
Verbandszwecke
g) Der KW stellt vor der jährlichen JHV
dem SAV den Jahreskassenbericht inklusive aller Belege digital zur Verfügung,
damit dieser per E-Mail an alle Mitglieder zur Information verschickt werden
kann. Eventuelle Fragen oder Anmerkungen zum Jahreskassenbericht müssen dem SAV
vor der JHV schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden, damit dies als
Tagesordnungspunkt in die Agenda aufgenommen werden und auf der JHV besprochen
werden kann.
§ 12 Kassenprüfer/in (KP)
(1)
Der in der Saison 2019/2020 amtierende Kassenprüfer Burkhard Lemke ist
leider am 27.04.2020 verstorben. Daher wurde er auf der JHV am 17.07.2020 zum Ehrenkassenprüfer
gewählt.
(2)
Das Amt des Kassenprüfers wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vergeben.
§13 Kontrollstelle
für Strafpunkte
(1)..Die Kontrollstelle für Strafpunkte kontrolliert die
ordnungsgemäße Einhaltung der Nichttipperregelung
(§16 (7).
(2) Ein Mitglied der Tipliga wird von der Jahreshauptversammlung für dieses Amt
gewählt. Die Wahl erfolgt analog zu § 10 (2) und (3).
(3) Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Sie endet durch
Ablauf der regulären Amtszeit, Tod, Rücktritt oder konstruktives
Misstrauensvotum durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der JHV oder
einer nach den Regeln der JHV einzuberufenden Sondersitzung.
(4) Aufgaben der Kontrollstelle für Strafpunkte:
(a) Kontrolle
der ordnungsgemäßen Einhaltung der Nichttipperregelung
(§18
(7).
(b) Die
Kontrollstelle für Strafpunkte erhält an jedem Spieltag vom SAV über eventuell
nicht getippte Spiele.
(c) Die
Kontrollstelle für Strafpunkte pflegt die Nichttipperstatistik
und informiert den SAV über die verteilten Strafpunkte und eventuell
auszusprechende Ausschlüsse.
§ 14 Finanzen
(1)
Grundeinnahmen sind die Verbandsbeiträge.
Weitere Einnahmen sind alle anderen Gewinne für die Verbandskasse, sowie
etwaige Spenden.
(2) Ausgaben dürfen wie folgt getätigt werden:
a) Deckung der Kosten für die JHV
b) Pokalpflege,
Pokalgravur, Neukauf von Pokalen
c) das Meister T-Shirt
d) Kosten für aussertippsportliche Aktivitäten
e) Geschenke für aktive
Mitglieder bei besonderen familiären Ereignissen (Hochzeiten, Geburt ehelicher
Kinder)
f)
Kosten für das TIPP-Journal und ggf. Sonderhefte
g) Portogebühren
h) besondere Kosten durch
JHV-Beschluss
(3) Der Verbandsbeitrag
a) Zum Lizenzerwerb ist von jedem Mitglied der
Verbandsbeitrag zu entrichten.
b) Zahlungstermin ist jeweils der 1. April im Voraus für die kommende Saison.
Bei Zahlung zwischen dem 2. und 15. April erhält das Mitglied ein
3-Punkte-Abzug für die kommende Saison. Erfolgt die Zahlung erst nach dem 15.
April erhält das Mitglied einen 6-Punkteabzug für die laufende Saison. Bei
Nichtzahlung des Beitrages bis zum Saisonende erfolgt der Ausschluss des
Mitgliedes aus dem Verband.
c) Die Höhe des
Verbandsbeitrages wird vom KW vorgeschlagen und durch die JHV festge-setzt
d) Nichtzahlung des
Verbandsbeitrages führt zum Entzug der Lizenz für die neue Saison und damit Ausscheiden
aus dem Verband.
§ 15 Sondersitzungen
Treten in der
laufenden Saison Probleme auf, die nicht Mittels Satzung zu klären sind, oder
werden dem Vorstand wiederholt gleichlautende Forderungen nach Satzungsänderungen
von verschiedenen Mitgliedern gestellt, so beruft die/der Präsident/in eine
Sondersitzung ein.
Zur Beschlussfähigkeit gelten die Bestimmungen
des § 7.
§ 16 TIP-Journal
Das TIP-Journal
ist das offizielle Presseorgan des DTB. Herausgeber ist der SAV. Umfang,
Redaktionsstamm, Erscheinungsdatum oder Änderungen des Layouts oder des
Inhaltes werden allein vom SAV festgelegt.
§ 17 Austritte
Ist ein Mitglied aus dem Verband ausgeschieden, so unterliegt es einer
Sperre von mindestens einer kompletten Saison. Erst danach besteht wieder die
Möglichkeit, sich für die Teilnahme zu bewerben. Eventuell bestehende
Außenstände müssen vorab beglichen werden.
Sollte allerdings ein Mitglied in einer laufenden Saison den
Spielbetrieb durch Nichttippen einstellen, so erhält diese Person aufgrund des
unsportlichen Verhaltens eine lebenslange Sperre.
§ 18 Spielregeln
(1) Tipliga
-Meisterschaft
Die Tipliga besteht aus 3 Ligen, nämlich der 1., 2. und der 3.
Liga. Die Teilnehmerzahl der drei Ligen wird durch die JHV festgelegt.
Innerhalb der
drei Ligen spielt Jeder gegen Jeden in Hin- und Rückrunde. Der Spielplan wird
vom SAV vor Anfang der Saison festgelegt und veröffentlicht.
Der Erstplazierte der 1.Liga ist der TIP-MEISTER. Er erhält er
den Meisterpokal, den er bis zum letzten Spieltag der Folgesaison behält.
Außerdem wird ihr/ihm ein Meister-T-Shirt verliehen, wenn er an der
Jahreshauptversammlung des Jahres teilnimmt, in dem er/sie Meister/in wurde.
Die Auf- und
Abstiegsregelung wird, je nach Ligen-Stärke, dem SAV überlassen.
(2) Tip-Liga-Pokalwettbewerbe
a) DTB-Pokal
32 Tipper spielen um den DTB-Pokal. Alle Mitglieder
sind berechtigt am DTB-Pokal teilzunehmen. Der Modus von
eventuelle notwendigen Qualifikationsspielen wird vom SAV festgelegt. Es wird im K.O.-System getippt. Die Spielpaarungen werden im Losverfahren
bestimmt. Der Sieger/die Siegerin erhält den DTB-Pokal, den er/sie bis zum
letzten Spieltag der 1.Liga der Folgesaison behält. Der DTB-Pokalsieger
qualifiziert sich für die Teilnahme am Supercup, am Liga-Cup (nur alle 2 Jahre
im Rahmen einer WM oder EM) und der Westdeutschen Tippmeisterschaft (WDTM) und am
UTEBA-Pokal.
Ab der Saison 2017/2018 ist der Gewinner des
DTB-Pokals der Vorsaison immer automatisch für den DTB-Pokalwettbewerb
qualifiziert, muss also nicht in eine eventuelle Qualifikationsrunde.
b) Supercup
Ein
Entscheidungsspiel zwischen dem Tipp-Meister und dem DTB-Pokalsieger ermittelt
den Supercup-Sieger. Ist der Tip-Meister auch gleichzeitig Pokalsieger, so tippt er im
Supercup erneut gegen den unterlegenen Pokalfinalisten um den Supercup. Der Sieger erhält er den Supercup, den
er bis zum letzten Spieltag der 1.Liga der Folgesaison behält.
c) LIGA-Cup
Der LIGA-Cup
wird alle 2 Jahre im Rahmen von Welt- und Europameisterschaften ausgetragen. Der
LIGA Cup wird bei Fußball-Weltmeisterschaften und -Europameisterschaften
ausgespielt. Der Titelverteidiger, der Pokalsieger, sowie die 6 bestplatzierten
Tipper der 1.Tipliga sind jeweils für den LIGA-Cup qualifiziert. Den jeweiligen
Spielmodus bestimmt der SAV.
Ab der EM 2024 qualifizieren sich –
wie auf der JHV 2022 beschlossen – neben dem Titelverteidiger und dem
Pokalsieger auch die beiden Torschützenkönig/innen der 2. und 3. Tipliga. Dementsprechend dann nur noch die 4
bestplatzierten Tipper der 1. Tipliga (ggf. die
folgenden, wenn Titelverteidiger und oder Pokalsieger unter den 4
Bestplatzierten sind).
d) Westdeutsche Tippmeisterschaft (WDTM)
Die WDTM wird zusammen mit der
saarländischen Tip-Liga ausgespielt. Qualifiziert
sind die sieben Erstplatzierten Tipper der 1. Tip-Liga
und der Pokalsieger. Den Spielmodus bestimmt der SAV zusammen mit seinem
saarländischen Amtskollegen.
e)
Martin-Piontek-Gedächtnispokal
Der Martin-Piontek-Gedächtnispokal
ist ein Mannschaftswettbewerb, der zum ersten Mal in der Saison 2002/2003
ausgetragen wurde. Qualifiziert sind alle lizenzierten Mitglieder des DTB. Getippt
wird in 3er-Teams. 3er-Teams können sich bis zu einem, im TIP-Journal angekündigten,
Stichtag unter Angabe eines Team-Namens, bewerben. Den Spielmodus bestimmt der
SAV. Jeder Tipper des siegreichen Teams erhält den
Martin-Piontek-Gedächtnispokal, den er bis zum letzten Spieltag der 1. Liga der
Folgesaison behält.
Bei Pokal-Begegnungen,
die Remis enden, wird zum nächstmöglichen Termin ein Wiederholungsspiel
angesetzt. Bei weiterem Remis wiederum ein Wiederholungsspiel. Beim
letztmöglichen Termin vor der nächsten Spielrunde, werden auch die Spiele der
2. Fußballbundesliga mitgetippt. Ist die Begegnung auch dann noch nicht
entschieden, so muss auf einer Sondersitzung das Los entscheiden!
f) UTEBA-Champions-Cup und UTEBA-Pokal
Die UTEBA ist der "Europäische Tippsportverband" (UTEBA =
Union der Tipper Europäischer Ballsportveranstaltungen). Der Verband vereinigt
private, nicht-kommerzielle Tippspiele in einem gemeinsamen Wettbewerb, zu dem
jede Liga ihre besten Tippsportler entsendet. Der Europäische Tippsportverband
bietet privaten Fußball-Tippspielen aus dem ganzen Internet die Chance, mit
anderen Tippspielen in einen ultimativen Wettbewerb zu treten.
Der Deutsche Tipper Bund (DTB) ist seit 2016 Mitglied im UTEBA.
Das Regelwerk und der Spielmodus werden von der UTEBA festgelegt und
unterscheiden sich vom Regelwerk und Spielmodus des DTB. Die Satzung des DTB
ist für diesen Wettbewerb also nicht anwendbar. Informationen zum Modus und den
Regeln des UTEBA finden sich auf www.uteba.com.
Gemäß den Regeln des UTEBA darf der DTB für die beiden Wettbewerbe eine
bestimmte Anzahl von Spielern benennen. Die Anzahl wird vom UTEBA vorgegeben
und wird nach einer Mehrjahreswertung berechnet.
Derzeit hat der DTB 7 Startplätze in der UTEBA, die sich wie folgt
aufteilen:
3 Startplätze im Champions-Cup
4 Startplätze im Pokal
Es qualifizieren sich die folgenden Tipper für diese Wettbewerbe:
Der Meister, der Zweit- und Drittplatzierte der ersten Liga der
abgeschlossenen Saison nehmen am UTEBA-Champions-Cup
teil.
Der Pokalsieger, der Viert-, Fünft- und Sechstplatzierte der ersten Liga
der abgeschlossenen Saison tippen mit im UTEBA-Pokal.
Sollte der DTB weitere Startplätze erhalten oder Startplätze verloren
gehen, wird der Reihenfolge der ersten Liga nach erweitert bzw. gekürzt. Der
Pokalsieger bleibt beim UTEBA-Pokal qualifiziert.
Da der UTEBA für das Nichttippen eines Spieltags Minuspunkte für die
Mehrjahreswertung vergibt und dies zu Verlusten von Startplätzen führen kann,
wurde DTB-intern eine eigene Nichttipperregelung
festgelegt:
Tippt ein Spieler bei einem UTEBA-Wettbewerb einen Spieltag nicht, so
wird er in der darauffolgenden Saison
vom UTEBA-Wettbewerb ausgeschlossen, wenn er sich dafür gemäß der oben
aufgeführten Regelung qualifizieren sollte.
Sollte ein Tipper unserer Liga Sieger
einer der beiden internationalen UTEBA-Wettbewerbe werden, so erhält dieser
einen Pokal. Dieser Pokal darf behalten werden. Es ist kein Wanderpokal.
(3) Spieltag
Ein Spieltag
dauert in der Regel vom Anpfiff des ersten Bundesligaspieles am Freitag bis
Abpfiff des letzten Bundesligaspieles am Sonntag oder Montag in der 1. Fußballbundesliga.
DFL-Gerichtsentscheide nach dem Spieltag werden nicht gewertet – es gelten also
die Ergebnisse zum Abpfiff des letzten Sonntag- oder Montagspieles.
Wird ein Spiel
an einem Spieltag abgebrochen – egal zu welchem Zeitpunkt – wird diese Begegnung
aus der Wertung genommen.
Den genauen
Umfang eines zu tippenden Bundesligaspieltages bestimmt der SAV und gibt ihn
rechtzeitig im TIPP-Journal bekannt. Meist umfasst der Tipliga-Spieltag
jedoch ausschließlich die Bundesliga-Spiele von Freitag bis Sonntag oder Montag,
bzw. in einer „englischen Woche“, die von Dienstag und Mittwoch.
(4) Spielausfall
Sollten an
einem Spieltag der 1. Fußballbundesliga mehr als 50% aller Spiele ausfallen, so
wird der Tipliga-Spieltag ersatzlos gestrichen. Nur
in den Pokalwettbewerben wird in diesem Falle ein Wiederholungsspieltag
angesetzt.
(5) Spielangebot
Der SAV sollte
nach Möglichkeit nur die Spiele der 1. Fußballbundesliga berücksichtigen. Das
von ihm tatsächlich gewählte Spielangebot muss er den Tippern vor Saisonbeginn
in schriftlicher Form vorlegen. Änderungen des Spieltages oder der Spielregeln
oder der Einbezug von Spielen der 2. Fußballbundesliga muss der SAV oder dessen
Stellvertreter 2 Wochen vorher im TIP-Journal ankündigen.
(6)
Tippen
Die Tipps können wie folgt abgegeben werden:
a) mündlich, also persönlich, oder über Telefon
(bis 1 Sekunde vor Anpfiff des ersten Spieles). Dritte, persönlich beauftragte
Personen, können die Tipps stellvertretend abgeben.
b) schriftlich, per
Postkarte, Brief oder Telegramm (müssen zum Anpfiff lesbar beim SAV vorliegen)
c) per E-Mail oder Fax (bis
spätestens eine Sekunde vor dem Anpfiff des ersten Spieles)
Die
abgegebenen Tipps werden vor Spielbeginn per E-Mail an die Tipper versendet.
Getippt werden
kann ausschließlich beim SAV und bei der/dem Präsidenten/in oder bei einer
persönlich durch den SAV beauftragten Person. Im Vertretungsfall wird dies
rechtzeitig im TIP-Journal veröffentlicht, möglichst schon 2 Wochen vor dem
Termin.
Der Spieltag muss als Ganzes getippt werden.
Es ist nicht möglich, den Spieltag „geteilt“ zu tippen (beispielsweise freitags
die Samstag-Spiele und sonntags den Rest). Hierbei werden nur die zuerst
durchgegebenen Tipps gewertet.
Hat ein Tipper
freitags und samstags nicht getippt, so ist es nicht möglich, die Sonntag- oder
Montagspiele nachzutippen (bzw. Dienstag und Mittwoch
in der englischen Woche). Der Spieltag gilt somit als nicht getippt.
Hat ein Tipper beim SAV oder dessen Vertreter
getippt und die Tipps seines Gegners erfahren, so ist es nicht mehr erlaubt
umzutippen.
(7) Nichttipperregelung
Es gelten die Bestimmungen des Absatz 6 und:
Wird ein gesamter Spieltag nicht getippt, so
wird dieser Spieltag für den Nichttipper mit 0 Punkten gewertet. Erreicht der
tippende Gegner nur 0 „Tore“, so erhält er trotzdem 3 Punkte. Treffen zwei
Nichttipper aufeinander, so erhalten beide 0 Punkte.
Für das
Nichttippen eines kompletten Spieltages erhält der Tipper einen (1) Strafpunkt.
Wird vergessen das Freitagsspiel, bzw. das erste oder mehrere Spiele am
Dienstag des Dienstag/Mittwoch-Spieltags zu tippen, erhält
der Tipper dafür einen halben (0,5) Strafpunkt.
Erhält ein
Tipper in der laufenden Saison 3 Strafpunkte, wird er aus dem Verband
ausgeschlossen. Alle stattgefundenen Spiele werden annulliert.
Für den
UTEBA-Wettbewerb wurde DTB-intern eine eigene Nichttipperregelung
festgelegt, die unter §18 Punkt 2f aufgeführt ist.
(8) „Tor-Errechnung“
a) Getipptes Ergebnis = Ergebnis
genau vorhergesagt: Der Tipper erzielt
2 „Tore“
b) Getipptes Ergebnis =
Tendenz-Ergebnis des Fußballspieles (z.B. statt des Resultats
von 1:1 ein 2:2 getippt): Der Tipper erzielt 1 „Tor“.
Die vorliegende Satzung ist in der
Jahreshauptversammlung vom 05.08.2022 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage
in Kraft getreten.